Anforderungen

 

Während der gesamten Zurüstungszeit sind drei agendarische Gottesdienste in der Gemeinde, eine selbstständig durchgeführte Kasualie (Taufe, Trauung oder Bestattung) sowie mindestens eine eigenständig geleitete Abendmahlsfeier im agendarischen Gottesdienst verpflichtend durchzuführen.

Aufgrund von Rückmeldungen abgeschlossener Kurse wird im laufenden Zurüstungskurs ein verändertes Format des schriftlich einzureichenden Entwurfs gem. § 4 Abs. 3 der Prädikantenverordnung erprobt (Gottesdienst und Kasualie statt Ausarbeitung eines gottesdienstlichen Projektes). Wenn sich das Format bewährt, geht ein Vorschlag zur entsprechenden Veränderung der Ordnung an die Kirchenleitung.
Das bedeutet für Sie: Zum Abschlusskurs reichen Sie dem Landeskirchenamt über das Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung einen durchgeführten, ausgearbeiteten agendarischen Gottesdienst mit Predigt und eine durchgeführte, ausgearbeitete Kasualie mit Kasualgespräch ein. Beides bildet die Arbeitsgrundlage für den Abschlusskurs.

Wir empfehlen, die Predigtarbeit in der Zeit zwischen der 1. und 2. Kurswoche anzufertigen.
In dieser Zeit sollten Sie auch, wenn möglich, bei allen Kasualien und dazugehörigen Kasualgesprächen einmal bei Ihrem*r Mentor*in hospitieren. Sie müssen in dieser Zeit noch keine Kasualien selbständig durchführen. Wir empfehlen, damit bis nach der 2. Kurswoche zu warten, da wir dort die Kasualien intensiv besprechen und üben.

Die Anfertigung der Kasualarbeit empfehlen wir daher nach der 2. Kurswoche.

Bitte richten Sie sich bis spätestens zum Kursbeginn eine ekir.de – Mailadresse ein!