Segensräume öffnen

Neues Diskussionspapier lädt zum Gespräch über die Kasualpraxis ein.

Längst ist die Kirche nicht mehr die einzige Anlaufstelle, wenn es um die Begleitung wichtiger Lebensübergänge geht. Zugleich erwarten Kirchenmitglieder mehr denn je, dass bei Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Landeskirche nun das Diskussionspapier „‚Du wirst ein Segen sein!‘ Gedanken und Impulse für eine servicefreundliche, qualitätsvolle und vielfältige Kasualpraxis“ veröffentlicht. Es lädt beruflich wie ehrenamtlich Mitarbeitende in Gemeinden und Kirchenkreisen ein, sich über ihre eigene Haltung zu Kasualien und ihren Umgang damit auszutauschen. Zudem ermutigt der Text sie zu neuen, kooperativen Initiativen. Dies könnten etwa regionale Tauffeste sein, die gemeinsame Betreuung von Traukirchen oder die Einrichtung einer kreiskirchlichen Kasualagentur. Damit greift das Papier eines der Projekte des Positionspapiers „E.K.I.R. 2030“ auf.

Das Papier begleitet zugleich die anstehenden Beratungen für ein neues Lebensordnungsgesetz. Dieses Gesetz steckt den rechtlichen Rahmen für die Feier von Gottesdiensten, Sakramenten und Amtshandlungen in unserer Landeskirche ab. Wenn die Landessynode 2024 das revidierte Gesetz beschließt, wird es zusammen mit der neuen Kirchenordnung in Kraft treten. Zuvor ist zu klären, welche der aktuellen Regelungen Bestand haben sollen und welche wegfallen können? Sollen etwa Taufen weiterhin in der Regel im sonntäglichen Gemeindegottesdienst stattfinden? Können Taufen und Trauungen wie bisher nur in gut begründeten Ausnahmefällen außerhalb einer Kirche vollzogen werden? Sollen auch Eltern, die nicht (mehr) der Kirche angehören, künftig ihr Kind taufen lassen können? Und überhaupt: Sollen Kasualien auch Nicht-Kirchenmitgliedern offen stehen, und wenn ja: welche? Die Diskussion über die kirchliche Trauung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der wie seine Ehefrau keiner Kirche angehört, hat im vergangenen Jahr gezeigt, wie kontrovers die Positionen bei solchen Fragen sind.

Das Diskussionspapier zur Kasualpraxis kann auf www2.ekir.de/kasualpraxis eingesehen und als PDF heruntergeladen werden. Auf der Website kann man zudem jedes Kapitel online kommentieren. (Simone Becker / EKiR)