Zurüstung der beruflich mitarbeitenden Prädikant*innen

Hier finden Sie grundlegende inhaltliche Informationen (1.) und Anforderungen (2.) zum Gesamtkurs für die Zurüstung zur Ordination und die Checkliste zum Antrag auf Ordination.

 

1. Grundlegende Informationen zum Gesamtkurs

Die Zurüstung besteht aus drei Kurswochen, die im Abstand von mehreren Monaten stattfinden. Die gesamte Zurüstungszeit erstreckt sich etwa über eineinhalb Jahre. Vom Beginn der ersten Kurswoche bis zur Ordination kann es insgesamt zwei Jahre dauern.

Im Rahmen der Zurüstung beschäftigen wir uns in der ersten Kurswoche (Mo – Fr) mit den Schwerpunktthemen

  • Homiletik
  • Übungen zur „Liturgischen Präsenz“
  • Einführung in das Evangelische Gottesdienstbuch
  • Rollenverständnis

In der zweiten Kurswoche (Mo – Fr) geht es um

  • Abendmahl
  • Kasualien
  • Beichte
  • Rollenverständnis

Die dritte Abschlusskurswoche (Mo – Fr) dient der

  • Auswertung und Reflexion der durchgeführten Kasualien und der gehaltenen Predigt. Dazu werden wir miteinander Predigtcoaching machen.
  • Das Kolloquium mit Kirchenrat Eckart Schwab schließt den Kurs ab.

Nach bestandenem Kolloquium werden Sie zur Teilnahme an der nächstmöglichen Ordinationstagung eingeladen. Die Einladung erfolgt durch das Präsesbüro, das auch die Termine macht. Die Teilnahme an der Ordinationstagung ist verpflichtend. Erst danach kann die Ordination erfolgen.

 

2. Anforderungen

Während der gesamten Zurüstungszeit sind drei agendarische Gottesdienste in der Gemeinde, eine selbstständig durchgeführte Kasualie (Taufe, Trauung oder Bestattung) sowie mindestens eine eigenständig geleitete Abendmahlsfeier im agendarischen Gottesdienst verpflichtend durchzuführen.
Aufgrund von Rückmeldungen abgeschlossener Kurse wird im laufenden Zurüstungskurs ein verändertes Format des schriftlich einzureichenden Entwurfs gem. § 4 Abs. 3 der Prädikantenverordnung erprobt (Gottesdienst und Kasualie statt Ausarbeitung eines gottesdienstlichen Projektes). Wenn sich das Format bewährt, geht ein Vorschlag zur entsprechenden Veränderung der Ordnung an die Kirchenleitung.
Das bedeutet für Sie: Zum Abschlusskurs reichen Sie dem Landeskirchenamt über das Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung einen durchgeführten, ausgearbeiteten agendarischen Gottesdienst mit Predigt und eine durchgeführte, ausgearbeitete Kasualie mit Kasualgespräch ein. Beides bildet die Arbeitsgrundlage für den Abschlusskurs.
Wir empfehlen, die Predigtarbeit in der Zeit zwischen der 1. und 2. Kurswoche anzufertigen.
In dieser Zeit sollten Sie auch, wenn möglich, bei allen Kasualien und dazugehörigen Kasualgesprächen einmal bei Ihrem*r Mentor*in hospitieren. Sie müssen in dieser Zeit noch keine Kasualien selbständig durchführen. Wir empfehlen, damit bis nach der 2. Kurswoche zu warten, da wir dort die Kasualien intensiv besprechen und üben.
Die Anfertigung der Kasualarbeit empfehlen wir daher nach der 2. Kurswoche.

Bitte richten Sie sich bis spätestens zum Kursbeginn eine ekir.de – Mailadresse ein!